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Unsere Zuchtstätte “CRAZY BULLS“, wird nach geltendem Recht des Tierschutzgesetzes vorbildlich geführt!
Somit haben wir nach Erfüllung aller theoretischen und praktischen Kenntnisse, die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr.3 TieSchG zur gewerbsmäßigen Haltung und Zucht von Hunden, vom zuständigen Veterinärsamt nach Prüfung erhalten.
Unsere Welpen sind bis zur Abgabe mehrfach entwurmt, geimpft, gechipt und erhalten eine Ahnentafel (Papiere).
Außerdem bringt jeder Welpe seine Erstausstattung mit ins neue Heim.
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